{"id":44,"date":"2014-06-30T15:25:26","date_gmt":"2014-06-30T15:25:26","guid":{"rendered":"https:\/\/loseno.de\/?page_id=44"},"modified":"2014-07-02T18:45:35","modified_gmt":"2014-07-02T18:45:35","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/loseno.de\/?page_id=44","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00a7\u00a01 Name, Sitz<\/strong><br \/>\n1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eLOSENO &#8211; das Leben&#8220; Au am Rhein<br \/>\n2) Er hat seinen Sitz und seine Verwaltung in Au am Rhein<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Rechtsform, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br \/>\n1) Der Verein soll im Vereinsregister des Amtsgerichtes Rastatt eingetragen werden. Nach Eintragung ins Vereinsregister f\u00fchrt er den Zusatz &#8222;e.V.&#8220;.<br \/>\n2) Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist mit dem Kalenderjahr identisch.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Vereinszweck, Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><br \/>\n1) Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Gesundheitswesens, der Bildung und Ausbildung der Jugend und der Landwirtschaftssituation schwerpunktm\u00e4\u00dfig in der Gemeinde LODJA, in der Di\u00f6zese TSHUMPE, Demokratische Republik KONGO.<br \/>\n2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beitr\u00e4ge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung f\u00fcr den gef\u00f6rderten Zweck dienen.<br \/>\n3) Diese Ziele sollen haupts\u00e4chlich durch folgende Ma\u00dfnahmen erreicht werden:<br \/>\na) Ausarbeitung von \u00fcberschaubaren, effektiven Projekten mit heimischen Leuten und Kontaktpersonen vor Ort. Bei den jeweiligen Projekten ist auf die Effizienz, Nachhaltigkeit, Durchf\u00fchrbarkeit und korrekte Abwicklung besonderes Augenmerk zu legen.<br \/>\nb) Eine enge Zusammenarbeit mit dem Projektleiter vor Ort wird angestrebt, um den dortigen dringendsten Bed\u00fcrfnisse Vorrang einzur\u00e4umen und einen nachhaltigen Erfolg sicherzustellen.<br \/>\nc) Alle Mitglieder werden \u00fcber die laufenden Projekte bei der Mitgliederversammlung oder schriftlich informiert.<br \/>\nd) Der Verein betreibt \u00d6ffentlichkeitsarbeit um die Sensibilit\u00e4t der deutschen Bev\u00f6lkerung f\u00fcr die Probleme in LODJA zu wecken und damit die Unterst\u00fctzung f\u00fcr Projekte zu f\u00f6rdern.<br \/>\n4) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke i.S. des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung (\u00a7\u00a7 51 ff. AO),<br \/>\n5) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\n6) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr den satzungsgem\u00e4\u00dfen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\n7) Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26a EStG ausge\u00fcbt werden.\u00a0Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit nach Satz 1 trifft die Verwaltung. Gleiches gilt f\u00fcr die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig.<br \/>\n2) \u00dcber die Aufnahme entscheidet nach Vorliegen eines schriftlichen Antrags der Vorstand.<br \/>\n3) Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Jahresende m\u00f6glich. Er erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorsitzenden.<br \/>\n4) Der Vereinsausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstands. Ein Vereinsmitglied kann durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer versto\u00dfen hat, die Voraussetzungen der Satzung nicht mehr erf\u00fcllt oder trotz Mahnung mit dem Beitrag f\u00fcr ein Jahr im R\u00fcckstand bleibt.<br \/>\n5) Die Mitglieder sind verpflichtet, den Vereinszweck zu f\u00f6rdern und alles zu unterlassen, was das Ansehen des Vereins gef\u00e4hrden k\u00f6nnte. Den Anordnungen der Vereinsorgane ist Folge zu leisten.<br \/>\n6) Der Verein wird zun\u00e4chst mitgliedsbeitragsfrei gef\u00fchrt. Ein Jahresbeitrag kann von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Organe des Vereins<\/strong><br \/>\nOrgane des Vereins sind:<br \/>\n1) die Mitgliederversammlung,<br \/>\n2) der Vorstand,<br \/>\nDie Mitgliederversammlung kann die Bildung weiterer Vereinsorgane beschlie\u00dfen, insbesondere Aussch\u00fcsse, deren Aufgaben und Kompetenzen von der Mitgliederversammlung explizit festgelegt werden.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n1) Der Mitgliederversammlung geh\u00f6ren alle Vereinsmitglieder mit je einer Stimme an.<br \/>\n2) Die Einberufung der Mitgliederversammlung geschieht durch den Vorstand. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Die Einberufung erfolgt auch, wenn ein dringendes Vereinsinteresse dies erfordert oder mindestens 10 % der Mitglieder einen entsprechenden Antrag an den Vorstand stellen. Das Minderheitsverlangen nach \u00a7 37 Abs. 1 BGB wird nur ber\u00fccksichtigt, wenn die schriftliche Forderung Zweck und Gr\u00fcnde f\u00fcr die Versammlung auff\u00fchrt.<br \/>\n3) Die Einberufung geschieht durch Ver\u00f6ffentlichung im Gemeindeanzeiger und auf der Homepage des Vereins.<br \/>\n4) Die Themen der Tagesordnung sind darzustellen. Es ist eine Einberufungsfrist von 14 Tagen einzuhalten. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ver\u00f6ffentlichung.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n1) Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Einladung ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Sie w\u00e4hlt aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter.<br \/>\n2) Beschl\u00fcsse werden, sofern die Versammlung nicht etwas anderes bestimmt, offen durch Handaufheben mit Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br \/>\n3) Bei Beschl\u00fcssen \u00fcber Satzungs- und Zweck\u00e4nderungen und bei Beschl\u00fcssen \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins sind abweichend von (2) 3\/4 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen erforderlich.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n1) Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, sofern bestimmte Aufgaben gem\u00e4\u00df dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan \u00fcbertragen worden sind.<br \/>\n2) Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt aus der Reihe der Mitglieder den Vorstand. Gew\u00e4hlt sind die Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.<br \/>\n3) Die Mitgliederversammlung nimmt den j\u00e4hrlich vorzulegenden Gesch\u00e4ftsbericht des Vorstandes und den Pr\u00fcfungsbericht des Rechnungspr\u00fcfers entgegen und erteilt dem Vorstand Entlastung.<br \/>\n4) Die Mitgliederversammlung hat Satzungs\u00e4nderungen und Vereinsaufl\u00f6sungen zu beschlie\u00dfen.<br \/>\n5) Der Mitgliederversammlung sind die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung \u00fcber die Genehmigung und die Entlastung des Vorstands schriftlich vorzulegen. Die Mitgliederversammlung bestellt zwei Rechnungspr\u00fcfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angeh\u00f6ren und auch nicht Angestellte des Vereins sein d\u00fcrfen, um die Buchf\u00fchrung einschlie\u00dflich Jahresabschluss zu pr\u00fcfen und \u00fcber das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Rechnungspr\u00fcfer haben Zugang zu allen Buchungs- und Rechnungsunterlagen des Vereins.<br \/>\n6) Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere auch \u00fcber Festsetzung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen.<br \/>\n7) Die Mitgliederversammlung kann \u00fcber weitere Angelegenheiten beschlie\u00dfen, die ihr vom Vorstand oder aus der Mitgliederschaft vorgelegt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Der Vorstand<\/strong><br \/>\n1) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftf\u00fchrer. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen bis zu 3 Beisitzer gew\u00e4hlt werden. \u00dcber die Anzahl der Beisitzer entscheidet bis zum Erreichen der H\u00f6chstzahl die Mitgliederversammlung.<br \/>\n2) Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gew\u00e4hlt. Scheiden Vorstandsmitglieder vorzeitig aus, so ist eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung unverz\u00fcglich zu einer Ersatzwahl einzuberufen, wenn weniger als 2 Vorstandsmitglieder verbleiben.<br \/>\n3) Au\u00dfer durch Tod oder Ablauf einer Wahlperiode erlischt das Amt eines Vorstandsmitgliedes mit dem Austritt oder Ausschluss aus dem Verein, durch Amtsenthebung oder R\u00fccktritt.<br \/>\n4) Die Mitgliederversammlung kann jederzeit durch Wahl eines neuen Vorstandes den gesamten Vorstand oder ein einzelnes Vorstandsmitglied des Amtes entheben.<br \/>\n5) Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen jederzeit schriftlich ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4ren. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist an ein verbleibendes Vorstandsmitglied, im Falle des R\u00fccktritts des gesamten Vorstands, an den Schriftf\u00fchrer zu richten. Die R\u00fccktritterkl\u00e4rung wird jedoch erst 1 Monat nach Eingang wirksam.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Aufgabenbereich des Vorstandes<\/strong><br \/>\n1) Dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand (1. und 2. Vorsitzender) obliegt die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Vertretung des Vereins.<br \/>\n2) Er f\u00fchrt die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung aus und erledigt die ihm durch diese Satzung \u00fcbertragenen Aufgaben sowie die Gesch\u00e4fte der laufenden Verwaltung in eigener Zust\u00e4ndigkeit.<br \/>\n3) Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten im Sinne des \u00a7 26 Abs. 2 BGB.<br \/>\n4) Die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes haben Einzelvertretungsbefugnis.<br \/>\n5) Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung verantwortlich. Er hat der ordentlichen Mitgliederversammlung einen ausf\u00fchrlichen Bericht \u00fcber seine Arbeit vorzulegen.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Protokolle<\/strong><br \/>\nDie Beschl\u00fcsse des Vorstands und der Mitgliederversammlungen werden schriftlich protokolliert und stehen den Mitgliedern zur Einsicht zur Verf\u00fcgung. Im Protokoll sollen Ort und Zeit der Versammlung sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten werden. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und vom Schriftf\u00fchrer zu unterschreiben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Haftung<\/strong><br \/>\nF\u00fcr Sch\u00e4den gleich welcher Art, die einem Vereinsmitglied aus der Teilnahme durch die Benutzung der \u00fcbrigen Vereinseinrichtungen oder durch Anordnungen der Vereinsorgane entstanden sind, haftet der Verein nur, wenn einem Organmitglied oder einer sonstigen Person, f\u00fcr die der Verein nach den Vorschriften des Zivilrechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Aufl\u00f6sung und Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens<\/strong><br \/>\n1) Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins sind die im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder die Liquidatoren.<br \/>\n2) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine Wohlt\u00e4tigkeitsorganisation f\u00fcr Menschen in Not, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Diese wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.<br \/>\n3) Der Verm\u00f6gensanfall bezieht sich nur auf das restliche, d.h. nach der Liquidation noch \u00fcbrig gebliebene Vereinsverm\u00f6gen.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 In-Kraft-Treten<\/strong><br \/>\nDie vorliegende Satzung ist in der Gr\u00fcndungsversammlung vom 20. Januar 2014 beschlossen worden und tritt mit Eintrag in das Vereinsregister in Kraft.<br \/>\nAu am Rhein, den 20. Januar 2014<\/p>\n<p>Die Satzung als pdf-Datei zum Download:\u00a0<a href=\"https:\/\/loseno.de\/wp-content\/uploads\/2014\/07\/Satzung-LOSENO-das-Leben.pdf\">Satzung LOSENO-das Leben<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7\u00a01 Name, Sitz 1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eLOSENO &#8211; das Leben&#8220; Au am Rhein 2) Er hat seinen Sitz und seine Verwaltung in Au am Rhein \u00a7 2 Rechtsform, Gesch\u00e4ftsjahr 1) Der Verein soll im Vereinsregister des Amtsgerichtes Rastatt eingetragen werden. Nach Eintragung ins Vereinsregister f\u00fchrt er den Zusatz &#8222;e.V.&#8220;. 2) Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist mit dem Kalenderjahr identisch. \u00a7 3 Vereinszweck, Gemeinn\u00fctzigkeit 1) Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Gesundheitswesens, der Bildung und Ausbildung der Jugend und der Landwirtschaftssituation schwerpunktm\u00e4\u00dfig in der Gemeinde LODJA, in der Di\u00f6zese TSHUMPE, Demokratische Republik KONGO. 2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beitr\u00e4ge, Spenden sowie &hellip; <a href=\"https:\/\/loseno.de\/?page_id=44\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Satzung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":7,"featured_media":0,"parent":8,"menu_order":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","template":"","meta":{"footnotes":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/loseno.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/44"}],"collection":[{"href":"https:\/\/loseno.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/loseno.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/loseno.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/7"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/loseno.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=44"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/loseno.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/44\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":50,"href":"https:\/\/loseno.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/44\/revisions\/50"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/loseno.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/8"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/loseno.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=44"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}